AbteilungsstabAbschrift
Betr.: Mitnahme von Zivilpersonen
20. November 1943 — An Leutnant Neuhaus
An Leutnant Neuhaus Bezug: Schr. 41/43 und 42/43
Zur Rückfahrt des Versorgungswagens vom 16.11. ist schriftlich anzugeben, von wem die Mitnahme der drei Zivilpersonen angeordnet wurde. Ein entsprechender Auftrag liegt hier nicht vor.
Ferner ist zu erklären, weshalb die am 17.11. zurückgegebene Aufstellung noch nicht bestätigt werden konnte. Die bloße Wiederholung des Vermerks über eine Unstimmigkeit genügt nicht.
Die Stellungnahme ist bis zum 22.11. vorzulegen.
21.11. Die Mitnahme habe ich angeordnet. Hierzu ist der Fahrer nicht weiter zu hören. N.
